Wie läuft eine osteopathische Behandlung denn eigentlich ab, wie gehen Osteopathen konkret vor?
Eine wesentliche osteopathische Behandlungsstrategie besteht darin, die Körperstrukturen eines Patienten von möglichst allen „Störungen“ zu befreien, welche ihre Beweglichkeit und Funktion einschränken. Dazu zählt zum Beispiel das Lösen von Verspannungen, von Verklebungen oder Blockaden. Durch die wiederhergestellte Bewegungsfreiheit kann der Körper seine Kräfte zur Selbstheilung wieder in vollem Umfang wirksam werden lassen, Leiden und Erkrankungen können durch körpereigene Kräfte gelindert oder beseitigt werden. Die Hände spielen bei der osteopathischen Diagnostik und Behandlung eine zentrale Rolle. Insofern versteht sich die Osteopathie nicht nur als eine ganzheitliche sondern auch als eine manuelle Medizin. Der Anwendungsbereich der Osteopathie ist vielfältig. Aus rechtlichen Gründen ist es den Osteopathen leider nicht erlaubt, Behandlungsbeispiele zu nennen.
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Mail. Gerne berate ich Sie.
Die Grenzen der Osteopathie
Nicht bei allen Indikationen kann die Osteopathie helfen: So können akute Infektionen (Grippe, offene Wunden, bakterielle Entzündungen) nicht osteopathisch behandelt werden. Auch Tumor- oder andere schwere Organerkrankungen, schwere psychische Erkrankungen oder akute Unfallverletzungen sind mit Osteopathie nicht behandelbar. Im Zweifel werde ich ihnen anraten, einen entsprechenden Arzt zu konsultieren. Viele der genannten Erkrankungen können jedoch -in Absprache mit dem behandelten Arzt- erfolgreich osteopathisch begleitet werden.
Der Ablauf der Behandlung und die Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer und -häufigkeit richtet sich ganz nach Ihnen und Ihren individuellen Bedürfnissen. In der Regel dauert eine osteopathische Behandlung rund 60 Minuten.
Die Erstbehandlung (90 Minuten) beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über Ihre Beschwerden: Wie lange bestehen diese schon? Wo und wann treten sie in der Regel auf? Wie erheblich sind Sie dadurch in Ihrem Alltag beeinträchtigt? Was ist für Sie das Ziel der Behandlung? Für mich ist auch wichtig, ob irgendwelche Vorerkrankungen bestehen; dies werde ich gegebenenfalls bei der Behandlung berücksichtigen.
In der anschließenden Untersuchung versuche ich mir ein genaueres Bild von der Art und dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung zu machen. Danach bemisst sich die Art der Behandlung, und daran können Sie den späteren Erfolg der Behandlung beurteilen.
In der Regel verspüren Sie bereits nach einer Behandlung eine deutliche Verbesserung Ihrer Beschwerden. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit Schmerzen haben oder Beschwerden, die von Zeit zu Zeit wiederkehren, können eine oder mehrere weitere Behandlungen erforderlich sein.
Das Behandlungshonorar
Das Behandlungshonorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).
Für eine Erstanamnese (ca.1,5 Std.) berechne ich 140 Euro und für weitere Osteopathie-Behandlungen 105 Euro (1 Std.). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Termine, die ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen werden oder weniger als 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung stellen muss.
Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe-Versicherung und den privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernommen. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich in der Regel nach Ihrem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Viele gesetzliche Krankenversicherungen gewähren Zuschüsse für osteopathische Behandlungen.
Hier finden Sie weitere Informationen für eine mögliche Kostenübernahme:
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich kein Heilversprechen oder eine Garantie der Linderung oder Verbesserung der Krankheitszustände geben kann. Ich bin Mitglied im VOD (Verband Osteopathie Deutschland). Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an mich.